Elternzeit und Elterngeld für das zweite Kind

„Wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind.“

Meine Kleine ist am 01.11.2021 geboren, Elterngeld erhalte ich seit dem 01.01.2022.

Verstehe ich es richtig, dass Kind Nummer 2 bis zum 01.01.2023 geboren sein muss, um Elterngeld in derselben Höhe zu erhalten?

LG

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Es ist möglich maximal die ersten 14 Lebensmonate vom älteren Geschwisterkind mit Elterngeldbezug auszuklammern.

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Dazu müsste Nummer 2 bis zum 01.01.2022 geboren sein. Ich gehe auch davon, dass Du schon seit dem 01.11.2021 Elterngeld erhalten hast, es aber mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wurde.
Das was Du meinst, ist die Möglichkeit, bestimmte Zeiträume im Bemessungszeitraum auszuklammern.

Würde Kind Nr.2 am 01.02.2022 geboren sein, würde 1 Monate Einkommen nach Elternzeit und 11 Monate vor der Elternzeit in die Berechnung einfliessen, würde das Kind am 01.03.2022 geboren, 2 Monate nach, 10 Monate vor Elternzeit, usw. Würdest Du jetzt schwanger, blieben also nur 1 Monat Einkommen vor Elternzeit, 11 Monate nach Elternzeit als Berechnungsgrundlage.

Solange Kind 1 unter 3 Jahren ist, käme noch der Geschwisterbonus obendrauf.

Grüsse
BiDi

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Kann es sein, dass Du mit den Jahreszahlen verrutscht bist?

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Ja, Tatsache!
Danke für den Hinweis - war wohl ein bisschen früh ;)

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Ich bringe Mal noch mehr Verwirrung rein: Zusätzlich zu den maximal 14 Monaten Elterngeldbezug kann man meines Wissens nach auch noch alle Monate ausklammern, in denen frau im Mutterschutz war. Daher komme ich auf 14 Monate Elterngeldbezug bis 31.12.2022 und bei spätestens Mutterschutzbeginn am 31.01.2023 auf den 14.03.2023 als spätestmöglichen ET.

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Nachtrag: Alle Monate im Mutterschutz vor der Geburt.

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Genau, bzw. dürfte sogar noch ca. ein Monat später drin sein, da man noch den Geschwisterbonus von 10% bekommt so lange das ältere Kind unter 3 ist.